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   BGH, 08.02.1989 - IVb ZB 185/88   

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https://dejure.org/1989,2254
BGH, 08.02.1989 - IVb ZB 185/88 (https://dejure.org/1989,2254)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1989 - IVb ZB 185/88 (https://dejure.org/1989,2254)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1989 - IVb ZB 185/88 (https://dejure.org/1989,2254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verantwortlichkeit eines Rechtsanwalts für ein gerichtlicherseits veranlasstes Verstreichen von Rechtsmittelfristen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstreichen einer Rechmittelfrist infolge einer fehlerhaften Auskunft des angerufenen Gerichts bezüglich ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 233, § 85
    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten für Fristversäumnis bei unrichtigem Hinweis des angerufenen Gerichts

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 825
  • MDR 1989, 621
  • VersR 1989, 603
  • AnwBl 1989, 289
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 542/80

    Bestimmung des Endes der Ehedauer

    Auszug aus BGH, 08.02.1989 - IVb ZB 185/88
    Vielmehr durfte er sich in der Zuständigkeitsfrage, die nach noch verhältnismäßig jungem Recht zu beurteilen war, auf den richterlichen Hinweis und die weitere gerichtliche Behandlung der Sache verlassen, die der bei Zöller/Schneider gegebenen Darstellung der Rechtslage entsprachen (vgl. Senatsbeschluß vom 26. November 1980 - IVb ZR 592/80 - FamRZ 1981, 140).
  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 592/80

    Versäumung - Rechtsmittelfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BGH, 08.02.1989 - IVb ZB 185/88
    Vielmehr durfte er sich in der Zuständigkeitsfrage, die nach noch verhältnismäßig jungem Recht zu beurteilen war, auf den richterlichen Hinweis und die weitere gerichtliche Behandlung der Sache verlassen, die der bei Zöller/Schneider gegebenen Darstellung der Rechtslage entsprachen (vgl. Senatsbeschluß vom 26. November 1980 - IVb ZR 592/80 - FamRZ 1981, 140).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 24 U 104/07

    Ansprüche der Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Anwalt ihres

    Die Vermögensverhältnisse bleiben nämlich außer Betracht, wenn der Mandant rechtsschutzversichert ist (AG Hagen, ZfSch 2003, 38; N. Schneider in Gebauer/Schneider, § 12 BRAGO Rn. 43 unter Hinweis auf LG Kaiserslautern, AnwBl. 1989, 289; Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, a.a.O., § 12 Rn. 14; Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Auflage, § 12 Rn. 10).
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZB 10/96

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus übergegangenem Recht wegen eines

    Äußerungen von Richtern, die - wie hier - nicht im Einklang mit diesem System stehen, vermögen einen Irrtum des Anwalts nur zu entschuldigen, wenn der vom Gericht mitverursachte Irrtum nachvollziehbar und daher verständlich erscheint - wie etwa in ungewöhnlichen verfahrensrechtlichen Situationen, welche nicht sicher zu beantwortende rechtliche Zweifelsfragen aufwerfen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. November 1980 - IVb ZR 592/80 - NJW 1981, 576, 577) oder in Fällen, in denen die Rechtsmittelzuständigkeit fraglich sein kann und das Gericht sie selbst unzutreffend beurteilt hat (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 8. Februar 1989 - IVb ZB 185/88 - VersR 1989, 603, 604 und vom 23. September 1993 - Lw ZR 10/92 - NJW 1993, 3206).
  • BGH, 18.12.2003 - III ZB 65/03

    Verschulden eine Rechtsanwalts bei Rücknahme einer Berufung

    Ihm war in bezug auf eine (Un-)Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Berufung unter dem Gesichtspunkt des § 119 Abs. 1 Nr. 1c GVG - der von seinem juristischen Mitarbeiter verantwortlich geprüft und als anwendbar angesehen worden war - kein richterlicher Hinweis, auf den er hätte vertrauen können, gegeben worden; insoweit ist der Sachverhalt auch nicht vergleichbar mit den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1980 (IVb ZR 592/80 - NJW 1981, 576) und vom 8. Februar 1989 (IVb ZB 185/88 - NJW-RR 1989, 825) zugrundeliegenden Fällen.
  • BGH, 17.05.1994 - VI ZB 11/94

    Wiederholung der Berufungsbegründung und Stellung eines Antrags auf

    Auf eine telefonische Auskunft, die er dazu von der Geschäftsstelle eines befragten Gerichts erhält, darf er sich schon wegen möglicher Mißverständnisse nicht verlassen; er hat sich vielmehr eigenverantwortlich von der Zuständigkeitsregelung zu überzeugen (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1993 - II ZB 9/93 - LM ZPO § 233 (Ga) Nr. 14 = MDR 1994, 304 = BGHR ZPO § 233 Anwaltsverschulden 5; zu einem Sonderfall s. auch BGH, Beschluß vom 8. Februar 1989 - IVb ZB 185/88 - VersR 1989, 603 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 2).
  • VG Hamburg, 30.07.2007 - 15 AE 396/07

    Anfechtung von Erklärungen im Verwaltungsverfahren

    Jedoch lassen Rechtsprechung und Schrifttum im Asylverfahren unter dem Aspekt der Folgenbeseitigung rechtswidrigen staatlichen Handelns auch dann eine Ausnahme vom Grundsatz der Unanfechtbarkeit zu, wenn Verfahrenshandlungen durch Drohung, sittenwidrige Täuschung, unzulässigen Druck oder aber - wie hier - durch unzutreffende Empfehlung oder Belehrung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die Ausländerbehörde herbeigeführt wurden (speziell zum Asylverfahren VG Düsseldorf, Urteil vom 16.5.2003, 1 K 3502/02 A, Juris Leitsatz 10, und VG Göttingen, Urteil vom 20.9.2004, 4 A 4121/02, Juris Rn. 58, sowie Hailbronner, Ausländerrecht, § 32 AsylVfG Rn. 14; vgl. entsprechend für den Verwaltungsgerichtsprozess Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage 2005, Vorb. zu § 40 Rn. 15; VG Schwerin, Urteil vom 17.8.2000, 7 A 2764/96, Juris Rn. 27; vgl. zur gebotenen Korrektur der Folgen einer falschen richterlichen Empfehlung z. B. BGH, Beschluss vom 26.11.1980, Juris Rn. 2, sowie BGH, Beschluss vom 6.2.1989, NJW-RR 1989, 825 f., Juris Rn. 14 ff.).
  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 17/93

    Fristgerechte Einlegung eines Rechtmittels bei der richtigen Stelle durch

    Nach feststehender Rechtsprechung hat die Partei, die eine Gerichtsentscheidung anfechten will, dafür zu sorgen, daß das Rechtsmittel innerhalb der Rechtsmittelfrist an die richtige Stelle gelangt (BGH, Beschluß vom 23. März 1988 - IVb ZB 96/87 = FamRZ 1988, 829, 830; BGH, Beschluß vom 8. Februar 1989 - IVb ZB 185/88 = VersR 1989, 603, 604; BGH, Beschluß vom 11. November 1992 - XII ZB 101/92 = DtZ 1993, 53, 54 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 6).
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